Klassen
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Diese Klassen werden bei uns ausgebildet:

Achtung.:
Neue Fahrerlaubnisklassen seit 19.01.2013.
Die Gütigkeit des Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt,
danach ist eine Neuausstellung erforderlich.
Die Fahrerlaubnis bleibt gültig- es ist keine neue Prüfung erforderlich.
Vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine müssen bis spätestens 19.01.2033 umgetauscht werden

B Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse (z.G.) max.9 Plätze (einschl. Fahrer)
Anhänger bis750 kg z.G
Anhänger über750 kg z.G., wenn beide z.G. nicht größer als 3,5 t
Mindestalter: 18 Jahre

B 78 Führerscheinklasse B78                      Nur Automatikfahrzeuge
Kraftfahrzeuge:         Wie Klasse B
Voraussetzungen:    Wie Klasse B
Besonderheit:           Ausbildung  und Prüfung finden nur  auf einem  Automatikfahrzeug statt.
Eintrag:                      Schlüsselzahl 78

B 197    Führerscheinklasse B197             NEU: Automatikregelung ab 01.04.2021
Kraftfahrzeuge            Wie Klasse B
Voraussetzung:          Wie Klasse B
Besonderheit:             mind. 10 Fahrstunden a‘ 45 min auf einem Schaltfahrzeug und
                                     15 minütiger Testfahrt mit der Fahrschule. Die restliche Ausbildung und
                                      praktische Prüfung findet mit  einem Automatikfahrzeug statt .
Eintrag:                        Schlüsselzahl 197 
                                     d.h.: es dürfen sowohl Automatik, als auch Schaltfahrzeuge gefahren werden.
Gültig:                          Auch im Ausland

B 96 Führerscheinklasse B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger über750 kg z.G. und Summe beider z.G. über3.5 t bis max.4,25 t.
Keine Prüfung aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter : 18 Jahre

BE Führerscheinklasse BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger . Z.G. Anhänger max.3.5 t.
Mindestalter : 18 Jahre

B 196 Führerscheinklasse B196                   
Krafträder.:               bis 125 ccm - wie Klasse A1
Mindestalter:            25 Jahre, 5 Jahre im Besitz der Klasse B
Ausbildung:              Theorie:  4 X 90 min. spezifischer Unterricht Klasse A
                                  Praxis    : 5 X 90 min. fahrpraktische Ausbildung
Prüfung:                    Keine
Gültigkeit:                 Nur in Deutschland

A Führerscheinklasse A
Krafträder, leistungsunbegrenzt.
Dreirädrige Kfz, leistungsunbegrenzt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur Praktische Prüfung
Mindestalter:24 Jahre (Direkteinstieg), 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz von A2, 21 Jahre bei Trikes

A2 Führerscheinklasse A2
Krafträder bis max.35 kw. Motorleistung, Leistungsgewicht max.0,2 kw / kg.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 nur praktische Prüfung.
Mindestalter.: 18 Jahre

A1 Führerscheinklasse A1
Krafträder max.125 ccm Hubraum, max. 11 kw. Leistungsgewicht 0,1 kw / kg.
Dreirädrige Kfz max.15 kw.
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h entfällt.
Mindestalter.: 16 Jahre

AM Führerscheinklasse AM
Krafträder max.: 50 ccm Hubraum,45 km/h bbH . Leistung bei Elektromotor max. 4 kw.
Dreirädrige Kfz max. 50 ccm Hubraum,45 km/h bbH. Leistung bei Diesel/Elektromotor max. 4 kw.
Vierrädrige Kfz max. 50 ccm Hubraum,45 km/h bbH. Leistung bei Diesel/Elektromotor max. 4 kw.
Leermasse max. 350 kg.
Mindestalter.: 15 Jahre (bis zum 16. Lebensjahr nur in Deutschland gültig)

L Führerscheinklasse L
Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h, mit Anhänger max. 25km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderfahrzeuge max. 25 km/h bbH.
Mindestalter.: 16 Jahre

Mofa Prüfbescheinigung
Fahrrad mit Hilfsmotor oder Roller mit max. 50 ccm Hubraum begrenzt auf 25 km/h und Einsitzig.
Mindestalter : 15 Jahre

Hier geht es zu den gesonderten Informationen zum Fhrerschein mit 17 (BF 17)

 

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